Die Folgen
Nach jahrelanger Diskussion um iLUC und die Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Biokraftstoffgesetzgebung wird die Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Mai 2015 wie folgt geändert:
- Keine verbindlichen iLUC-Faktoren, die auf die Treibhausbilanz von Biokraftstoffen angerechnet werden müssten
- iLUC-Faktoren nur für die Berichterstattung durch die Mineralölunternehmen und die EU-Kommission
- Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubaubiomasse (inkl. Energiepflanzen) von 7%
- Unverbindliches Unterziel für fortschrittliche Biokraftstoffe von 0,5%
- Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe
- 2,5-fache Anrechnung für erneuerbaren Bahnstrom,
- 5-fache Anrechnung für Elektromobilität auf der Straße
Die Pressemitteilung zu diesem Kompromiss finden Sie unter der Überschrift "Nach EP-Entscheidung: Biokraftstoffindustrie sieht sich bestätigt und fordert weitere Perspektive"
Damit wurden die größten Bedenken der Biokraftstoffproduzenten berücksichtigt. Der Weg zu diesem Kompromiss aber war steinig:
1. EU-Kommission (Oktober 2012):
- Beitrag von Biokraftstoffen der so genannten 1. Generation zur Zielerreichung (10% Erneuerbare Energien im Verkehrssektor bis 2020) auf fünf Prozent gedeckelt.
- Berichtspflicht, keine verpflichtende Anrechnung von iLUC-Faktoren.
- Die verbindliche Einbeziehung von iLUC-Faktoren wird im Jahr 2017 geprüft.
Eine umfassender Darstellung des Kommissionsvorschlages finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des VDB zu diesem Kommissionsvorschlag finden Sie hier.
2. Europäisches Parlament (September 2013):
- Beitrag von Biokraftstoffen der so genannten 1. Generation zur Zielerreichung (10% Erneuerbare Energien im Verkehrssektor bis 2020) auf sechs Prozent gedeckelt.
- Berichtspflicht für iLUC-Faktoren bis 2020, danach verbindliche Anrechnung.
- iLUC-Faktoren werden bis zum 1.1.2016 überprüft.
Eine umfassende Darstellung des Vorschlags des Europäischen Parlaments finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des VDB zu diesem Vorschlag finden Sie hier.
3. Europäischer Rat (vorbereitet Juni 2014, Beschluß Dezember 2014)
- Beitrag von Biokraftstoffen der so genannten 1. Generation zur Zielerreichung (10% Erneuerbare Energien im Verkehrssektor bis 2020) auf sieben Prozent gedeckelt.
- Berichtspflicht für iLUC-Faktoren, Anpassung der Faktoren bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
- Mehrfachanrechnung ür erneuerbaren Strom (Straße: 5x, Schiene: 2,5x)