Biokraftstoffe im Bundeskabinett: Nachbesserungen gefordert

In einem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf werden die Weichen für die weitere Förderung von Biokraftstoffen, Elektromobilität und strombasierten Kraftstoffen bis zum Jahr 2030 in Deutschland gestellt. „Wir begrüßen den von der Bundesregierung jetzt vorgelegten Entwurf im Großen und Ganzen. Allerdings bedarf es noch wichtiger Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren, damit Biokraftstoffe auch in den kommenden Jahren maßgeblich und durchgängig zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehr beitragen können“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) zu dem Gesetzesvorhaben. Mit dem Kabinettsentwurf wird die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) weiterentwickelt. Sie liegt derzeit bei 6 Prozent und soll dem Entwurf zufolge bis 2027 auf 10 Prozent anwachsen. In den folgenden drei Jahren ist dann eine Verdopplung auf 22 Prozent vorgesehen. „Es wäre solider, einen gleichmäßigen Hochlauf der THG-Quote und seiner Unterquoten zu regeln, der vor 2025 ansetzt, als den jetzt vorgesehenen sprunghaften Anstieg der Verpflichtung ab dem Jahr 2028. Damit würde der Gesetzgeber der Industrie mehr Verlässlichkeit und Investitionssicherheit bieten. Der Bundestag sollte für eine solche Verstetigung im Gesetz sorgen“, sagte Baumann. Mit dem Gesetzesvorhaben setzt die Bundesregierung die Vorgaben der europäischen Erneuerbare Energien-Richtlinie II (Renewable Energy Directive II, RED II) in deutsches Recht um. Durch die THG-Quote wird die Mineralölindustrie verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Kraftstoffe zu senken, indem sie Alternativen wie Biokraftstoffe, Elektromobilität oder andere erneuerbare Kraftstoffe einsetzt.

Elektromobilität zählt dreifach auf die THG-Quote, verschiedene andere Erfüllungsoptionen können ebenfalls mehrfach angerechnet werden. „Mehrfachanrechnungen sind irreführend, denn sie gaukeln Klimaschutz vor, wo keiner ist. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Rechentricks weder für die nationalen noch die internationalen Klimaziele zählen“, sagte Baumann.

Derzeit stellen Biokraftstoffe etwa 98 Prozent der erneuerbaren Energien im Straßenverkehr. „Auch in den kommenden Jahren werden Biokraftstoffe gebraucht. Denn es verbleiben noch Millionen von Autos mit Verbrennungsmotor auf deutschen Straßen, auch wenn der Anteil von E-Autos bis 2030 stark wachsen wird“, sagte Baumann. „Die deutliche Steigerung der THG-Quote ist unerlässlich, um die verbindlichen Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Während sich auch zunehmend andere Erfüllungsoptionen entwickeln werden, bleiben Biokraftstoffe bis 2030 mit Abstand der bedeutendste Beitrag erneuerbarer Energien zur Treibhausgasminderung im Straßenverkehr“, sagte Baumann.

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